Quelle: www.immowelt.de
Preis auf Anfrage
1.030
m2
27619 Schiffdorf
Immobilientyp: Grundstück
Angeboten wird ein großes Grundstück in Nord-Süd-Ausrichtung mit ca. 1.030m² in einem Baugebiet in Schiffdorf-Wehdel. Der Bebauungsplan lässt eine Bebauung mit bis zu drei Wohneinheiten zu. Das Grundstück kann sofort bebaut werden. Die Lage des
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Grundstückes lässt eine einfache und schnelle Belieferung mit Baumaterial zu. Auch eine große Betonpumpe wird die Nachbarn nicht stören. Wasser , Strom und auch Glasfaser liegt auf dem Grundstück, ein Abwasseranschluss an die Kanalisation ist vorhanden. Bodenproben mit einer Kleinrammbohrung wurden gemacht und sind dokumentiert.
Quelle: www.immobilienscout24.de
200.000,00 €
1.000
m2
27619 Cuxhaven (Kreis)
Immobilientyp: Wohngrundstück, Grundstück
Quelle: www.immobilienscout24.de
145.900,00 €
598
m2
27619 Cuxhaven (Kreis)
Immobilientyp: Wohngrundstück, Grundstück
Quelle: www.immobilienscout24.de
72.900,00 €
729
m2
27619 Cuxhaven (Kreis)
Immobilientyp: Wohngrundstück, Grundstück
Passende Immobilien in der Umgebung von Schiffdorf:
Quelle: www.immowelt.de
125.000,00 €
620
m2
27574 Bremerhaven
Immobilientyp: Grundstück
Das betreffende Grundstück liegt im Vieländer Weg 242 in Bremerhaven-Surheide und es verfügt über eine Grundstücksfläche von ca. 1153 m². Auf dem vorderen Teil des Grundstückes wurde 1939 ein ca. 126 m² großes Einfamilienhaus gebaut. Nun
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soll das Grundstück aufgeteilt werden und bei dem hier angebotenen Grundstück handelt es sich um den rückwärtigen Teil des Grundstückes. Die Teilung des Grundstückes soll im Jahr 2024 stattfinden. Dem hinteren Teil wird ein Wegerecht im Grundbuch eingeräumt, sodass ein direkter Zugang von der Straße aus gewährleistet ist. Das abgetrennte Grundstück hat dann eine Größe von ca. 620 m², eine Breite von ca. 22 Meter und eine Tiefe von ca. 28 Meter. Auf dem Grundstück befindet sich noch ein alter Schuppen, der abgerissen werden müsste. Das Grundstück liegt außerhalb eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB, aber innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles der Gemeinde. Gemäß § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn