Quelle: www.immobilienscout24.de
179.000,00 €
1.214
m2
24598 Segeberg (Kreis)
Immobilientyp: Wohngrundstück, Grundstück
Quelle: www.immobilienscout24.de
199.000,00 €
2.144
m2
24598 Segeberg (Kreis)
Immobilientyp: Wohngrundstück, Grundstück
Quelle: www.immobilienscout24.de
109.000,00 €
492
m2
24598 Segeberg (Kreis)
Immobilientyp: Wohngrundstück, Grundstück
Passende Immobilien in der Umgebung von Heidmühlen:
Quelle: www.immowelt.de
320.000,00 €
3.560
m2
24598 Latendorf
Immobilientyp: Grundstück
Sie lieben die Ruhe und in der Nähe eine gute Infrastruktur? Sie mögen die Natur und den ungestörten Blick über Felder, Knicks und Wälder? Sie möchten Ihren Traum einer eigenen Immobilie in dieser Umgebung realisieren? Dann haben wir genau das
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passende Angebot für Sie! In einmaliger Lage mit Weitblick in Richtung des Segeberger Forstes liegt dieses hier angebotene Grundstücksensemble in Dorfrandlage der Gemeinde Latendorf. Dieses Ensemble besticht durch die schon lange nicht mehr übliche Grundstücksgröße und seine Erweiterungsmöglichkeiten. Derzeit umfasst das dargestellte Angebot das Flurstück 153 mit ca. 1.616m² Grün - und Waldfläche und das Flurstück 154 mit ca. 1.944m² Bauland, das hier als Komplettpaket vermarktet wird. Es handelt sich um ein voll erschlossenes Baugrundstück, somit fallen keine weiteren Erschließungskosten an. Das Grundstück ist sofort baureif und bietet eine ideale Grundlage für Ihr Bauvorhaben. Ein besonderer Vorteil für das angrenzende Flurstück 154 ist der nat
Quelle: www.immowelt.de
720.000,00 €
3.568
m2
24598 Boostedt
Immobilientyp: Grundstück
Das hier angebotene Grundstück liegt im Wendehammer einer ruhigen, nur durch geringen Anliegerverkehr tangierten Sackgasse in exklusiver Lage von Boostedt. Es hat eine Größe von 3.568 m² und drängt sich förmlich zur Überplanung auf. Zur Zeit
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ist das Grundstück mit einem zweigeschossigen Flachdachbungalow mit Anbau und und einigen Nebengebäuden bebaut. Das Grundstück liegt nicht im Gebiet eines bestehenden Bebauungsplanes. Bebauung kann daher in Anlehnung an § 34 BauGB (Nachbarschaftsbebauung) erfolgen. Die Klärung der zukünftigen Bebauung ist Sache des Erwerbers und ggf. über eine Bauvoranfrage zu klären.