Quelle: www.immobilienscout24.de
215.000,00 €
84329 Rottal-Inn (Kreis)
Immobilientyp: Gastronomie, Gastgewerbe, Restaurant
Gewerbe kaufen in Wurmannsquick:
2.000.000,00 €
62.718
m2
84533 Marktl
Immobilientyp: Gastronomie, Gastgewerbe
Die sehr schön gelegene Traditonsgaststätte mit gemütlichem Biergarten und altem Baumbestand in Leonberg wurde ca. 1864 erbaut.
Insgesamt hat man eine Grundstücksfläche von 62.718 m², verteilt auf vier Flächen:
* Gebäude- und Freifläche,
...
Verkehrsfläche und Landwirtschaftsfläche mit ca. 33.482 m²
* Gebäude- und Freifläche mit ca. 985 m²
* Landwirtschaftliche Fläche mit ca. 21.124 m²
* Landwirtschaftliche Fläche mit 7.127 m²
Bayerische Heimat, Tradition und Brauchtum wurden bisher an diesem Ort in Ehren gehalten. Leider ist der Landgasthof ein wenig in die Jahre gekommen und mit der aktuellen Struktur nicht mehr weiter in Betrieb.
Es liegt bereits eine genehmigte Bauvoranfrage vor. Geplant wäre die Sanierung des bestehenden Wirtshauses und ein Anbau. Die Pläne für den Abbruch bzw. Erweiterung und Wiederaufbau eines Bettenhauses und eines Eventgebäudes liegen bereits vor. Es wäre ein Anbau eines Hackschnitzelbunkers geplant, ebenso die Errichtung eines neuen
Quelle: www.immobilienscout24.de
350.000,00 €
84347 Rottal-Inn (Kreis)
Immobilientyp: Gastronomie, Gastgewerbe
Quelle: www.immobilienscout24.de
Preis auf Anfrage
84347 Rottal-Inn (Kreis)
Immobilientyp: Gastronomie, Gastgewerbe
Quelle: www.regionalimmobilien24.de
Preis auf Anfrage
3.185
m2
84347 Pfarrkirchen
Immobilientyp: Gastgewerbe
Zum Verkauf steht ein entwicklungsfähiges, derzeit bebautes Grundstück zwischen Eggenfelden und Pfarrkirchen.
DAS VORHABEN
Idealerweise könnte das Grundstück mit einem neuen Hotel oder Tagungszentrum genutzt werden.
CHANCEN
+ potentielle
...
Nutzung als Hotel oder Tagungszentrum
+ im Umkreis gibt es, Stand heute, wenige Hotelbetriebe
VORZÜGE
+ bevorzugte, zentrale Lage
+ gute Infrastruktur
+ praktischer Zuschnitt des Grundstücks
+ gute Verkehrsanbindung
BITTE BEACHTEN SIE
Neubauten, bauliche Veränderungen oder die Nutzungsänderung der Gebäude ist nur im Rahmen der geltenden baurechtlichen Bestimmungen zulässig. Jegliche Änderung setzt die Einhaltung der entsprechenden baurechtlichen Vorschriften sowie die gegebenenfalls erforderlichen Genehmigungen durch die zuständige Baubehörde voraus. Insbesondere können zusätzliche Maßnahmen, wie z.B. Nutzungsänderungen, Neubaumaßnahmen, Umbaumaßnahmen oder Erweiterungen, von einer behördlichen Genehmigung abhängig sein.
Kaufpreis sowie weit