2,5 % plus Mwst.
Der Makler- Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E- Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme oder Unterschrift des Objektnachweises) zustande.
Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien ( Eigentümer und Käufer) in Höhe von 2,5 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe fällig.